Fragen und Antworten zur Umstellung der Erfassung von Leichtverpackungen auf Gelbe Tonnen in Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg

Hier haben wir versucht, die wichtigsten FRAGEN UND ANTWORTEN zur Umstellung vom Gelben Sack auf die Gelbe Tonne (Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg) für Sie zusammenzustellen.

 

ALLGEMEINE FRAGEN

Die Umstellung vom Gelben Sack auf die Gelbe Tonne wurde im Januar 2021 durchgeführt. Die Mainspitze-Kommunen Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg werden zum 01.01.2024 umgestellt. 

  1. Wie lange wird es noch Gelbe Säcke an den Verteilstellen geben?
    In den Mainspitze-Kommunen Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg bis Dezember 2023.
     
  2. Werden die Müllgebühren steigen?
    Nein. Die Sammlung der Verpackungsabfälle wird nicht über die Abfallgebühren finanziert.
     
  3. Wer ist Ansprechpartner bei Fragen zur Gelben Tonne?
    Die Abfallberatung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt. 
     
  4. Bei weiterführenden Fragen: Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG, Nassaustraße 13-15, 65719 Hofheim a. Ts.
    Anmeldung von Gelben Tonnen ausschließlich unter: www.gelbeTonneGG.de    
    Weitere Fragen bitte per E-Mail an kundencenter@meinhardt.biz senden. Wir melden uns bei Ihnen.
     
  5. Ab wann werden die Gelben Tonnen ausgeliefert?
    Im Kreis Groß-Gerau innerhalb 3 Wochen nach Bestelleingang. In der Mainspitze erfolgt die Verteilung ab 27. November 2023 - nach Bestelleingang. Voraussetzung ist die Behälterverfügbarkeit seitens des Herstellers. Die Nutzung/Leerung der Tonnen erfolgt erst mit der Leerung im Januar. Bereits im Dezember befüllte Tonnen können aus technischen Gründen nicht entleert werden. 

 

FRAGEN ZUM BEHÄLTER

  1. Warum kommt die Gelbe Tonne?
    Im gesamten Kreisgebiet wurde die Gelbe Tonne nach erfolgter Abstimmung mit dem ÖRE (öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger - Riedwerke Groß-Gerau im Auftrag der Städte und Gemeinden des Landkreises Groß-Gerau) für Verpackungen im Januar 2021 eingeführt. Ausnahme war die „Mainspitze“- diese folgt nun zum Januar 2024. Das bedeutet auch das Aus für die bisherigen Gelben Säcke.
     
  2. Welche Größen werden angeboten?
    Der Standardbehälter hat 240 Liter Fassungsvermögen. Kleine Größen werden nicht angeboten. Man kann sich auch mit den Nachbarn eine Tonne teilen oder bei mehreren Wohneinheiten auf dem Grundstück zwei Behälter bestellen. Für größere Wohnanlagen (ab 10 Wohneinheiten) stellen wir vierrädrige Tonnen mit einem Fassungsvermögen von 1.100 Litern bereit.
     
  3. Kann ein Haushalt mehrere Gelbe Tonnen erhalten?
    Die Anzahl der Behälter richtet sich nach der Anzahl der Haushalte/Wohneinheiten. Sollten Sie wider Erwarten mit dem Volumen für Verpackungen bei 14-tägiger Leerung nicht auskommen, sprechen Sie uns bitte an.
     
  4. Kann ich auch eine kleinere Tonne bekommen?
    Nein, der Standardbehälter hat ein Fassungsvermögen von 240 Litern. Kleinere Abfallbehälter sind nicht Bestandteil bei unserem Auftrag. Tonnen im Privatbesitz werden aus haftungsrechtlichen Gründen nicht entleert. Gerne können Sie sich mit Ihrem Nachbarn eine Gelbe Tonne teilen. Sie müssen sich dann einigen, wer den Behälter bestellt.
     
  5. Ich habe keinen Platz für die Gelbe Tonne. Was nun?
    Wenn Sie keinen Platz für eine Gelbe Tonne auf Ihrem Grundstück finden, prüfen Sie, ob Sie gemeinsam mit Ihrem Nachbarn einen Behälter nutzen können. Sie müssen sich lediglich darauf einigen, wer den Behälter bestellt. Es ist leider nur möglich, ein Sammelsystem für Verpackungsabfälle anzubieten: entweder Säcke oder Tonnen.
     
  6. Wo kann ich eine Tonne bestellen?
    Wenn Sie Mieter oder Wohnungseigentümer sind, dann sprechen Sie Ihren Grundeigentümer oder die Hausverwaltung direkt an und bitten darum, die Gelbe Tonne zu bestellen. Als Grundeigentümer bestellen Sie die Gelbe Tonne unter: www.gelbeTonneGG.de.
     
  7. Ich habe vergessen, eine Gelbe Tonne zu bestellen. Was nun?
    Sie können, wenn Sie Grundeigentümer sind, jederzeit eine Gelbe Tonne bestellen. 
    Wenn Sie Mieter oder Wohnungseigentümer sind, fordern Sie Ihren Grundeigentümer oder Ihren Verwalter auf, eine Gelbe Tonne zu bestellen.
     
  8. Ich habe keine Tonne bestellt und will auch keine. Was kann ich alternativ machen?
    Sie können einen Großteil an Verpackungen im Rahmen Ihres Einkaufs auch in den Läden lassen oder nutzen Sie eine Tonne zusammen mit Ihrem Nachbarn. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, eigens angeschaffte transparente Säcke zu nutzen.
     
  9. Kann ich mir mit dem Nachbarn eine Tonne teilen?
    Gerne können Sie sich mit Ihrem Nachbarn eine Gelbe Tonne teilen. Sie müssen sich dann mit dem Nachbarn darauf einigen, wer den Behälter bestellt.
     
  10. Kann ich auch als Mieter die Tonnen beantragen?
    Nein, die Bestellung kann nur über den Hauseigentümer erfolgen.
     
  11. Kann ich mir eine Gelbe Tonne mit 120 l Fassungsvermögen selbst kaufen?
    Grundsätzlich nein. Nur die durch den Erfassungsvertragspartner gestellten Behälter sind aus haftungsrechtlichen Gründen zugelassen
     
  12. Ich habe mir bereits selbst eine 80-Ltr.-/120-Ltr.-Tonne für Verpackungen angeschafft. Was ist zu tun?
    Diese Tonne können Sie nicht für die Leerung nutzen. Nur die durch den Erfassungsvertragspartner gestellten Behälter sind aus haftungsrechtlichen Gründen zugelassen.
     
  13. Was kostet die Gelbe Tonne?
    Die Tonne ist für Sie als privater Endverbraucher kostenlos. Finanziert wird die Entsorgung der Verpackungen – wie bisher – über die Dualen Systeme, die für den Handel die Rücknahme und Verwertung dieses Abfalls organisieren. Letztlich bezahlt der Endverbraucher also beim Kauf jedes verpackten Produktes die Entsorgungskosten der Verpackungen.
     
  14. Wann wird die/meine Gelbe Tonne ausgeliefert?
    Im Kreis Groß-Gerau innerhalb 3 Wochen nach Bestelleingang.
    In der Mainspitze erfolgt die Verteilung ab 27.November 2023 – nach Bestelleingang. Voraussetzung ist die Behälterverfügbarkeit seitens des Herstellers. Die Nutzung/Leerung der Tonnen erfolgt erst mit der Leerung im Januar 2024. Bereits im Dezember befüllte Tonnen können aus technischen Gründen nicht entleert werden. Weitere Bestelleingänge werden dann im Zeitfenster von 3 Wochen abgearbeitet.
     
  15. Ich habe keine Tonne erhalten, was jetzt?
    Wenn die Verteilung in Ihrem Ort bereits stattgefunden hat und die Gelbe Tonne von Ihnen fristgerecht bestellt wurde, setzen Sie sich bitte per E-Mail (kundencenter@meinhardt.biz) mit unserem Kundenservicecenter in Verbindung. Teilen Sie bitte Ihre Adresse und das Bestelldatum (online) mit, damit wir Ihre Bestellung schnell auffinden können. Wir kümmern uns dann darum!
     
  16. Was passiert, wenn meine Tonne verschwunden oder defekt ist?
    Bitte schauen Sie zunächst in der Nachbarschaft, ob die Tonne versehentlich von jemand anderem zurückgeholt wurde. Wenn nicht, dann senden Sie bitte eine E-Mail mit Nennung Ihrer Adresse an kundencenter@meinhardt.biz und schildern Sie Datum und genaue Ortsbezeichnung Ihres Verlustes. Sie erhalten dann eine neue Gelbe Tonne.
    Eine defekte Tonne melden Sie bitte per E-Mail an: kundencenter@meinhardt.biz.
     
  17. Auf meiner Tonne befindet sich ein Aufkleber. Beinhaltet er personenbezogene Daten?
    Der Aufkleber beinhaltet die Adresskoordinaten "Ort, Straße und Hausnummer" für die Auslieferung der von Ihnen bestellten Tonne. Am Ende der Auslieferung der Gelben Tonne übernehmen wir die Adressdaten. Dies dient dem Nachweis der Auslieferung.
     
  18. Gibt es einen Reinigungsservice für die Gelbe Tonne?
    Nein, es gibt keinen Reinigungsservice für die Gelbe Tonne. Sie können die Gelbe Tonne aber genauso sauber halten wie die Restmülltonne oder die Biotonne. Die meisten Entsorger empfehlen, die Tonne von Zeit zu Zeit mit einem Wasserschlauch auszuwaschen und/oder mit Essigsäure von innen einzusprühen.
     
  19. Können auch Gewerbebetriebe eine Gelbe Tonne haben?
    Unter der Voraussetzung, dass es sich um Verkaufsverpackungen wie in privaten Haushalten handelt: ja. Für Gewerbebetriebe gelten aber ggf. abweichende Regelungen.
    Kontaktieren Sie hier bitte uns als beauftragten Dienstleister: Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG unter kundencenter@meinhardt.biz.
     
  20. Wer wurde mit der Aufstellung und Leerung der Gelben Tonne beauftragt?
    Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG, Nassaustraße 13-15, 65719 Hofheim a. Ts.
     
  21. Erhalten die Bürger ein Anschreiben zur Auslieferung?
    Nein, wir liefern nur an die Haushalte, die einen Behälter bestellt haben.
     
  22. Werden die Gelben Tonnen gekennzeichnet (Etikett mit Adresse, Transponder)?
    Die Behälter werden mit einem Adressetikett für die Zuordnung versehen.
     
  23. Werden die Kontaktdaten (zuständiges Abfuhrunternehmen, zuständiger Systembetreiber) auf der Gelben Tonne angedruckt (Aufkleber-Prägung)?
    Ja, die Kontaktdaten finden Sie auf dem Behälter.
     
  24. Habe ich die Auswahl Gelbe Tonne/Gelber Sack?
    Nein. Es steht nur die Gelbe Tonne zur Verfügung.

 

FRAGEN ZUR SAMMLUNG

  1. Wann startet die Abfuhr der Gelben Tonne?
    Ab 1. Januar 2024 werden die Tonnen geleert und Säcke, die noch bereitgestellt sind. 
     
  2. Wie oft wird die Tonne geleert?
    Die Gelbe Tonne (240 l und 1.100 l) wird in einem 14‐tägigen Rhythmus geleert.
     
  3. Bis wann müssen die Tonnen an der Straße stehen? Kann die Bereitstellung auch am Vorabend erfolgen? Bis wann muss ich die Gelbe Tonne wieder reingeholt haben?
    Die Gelbe Tonne muss, wie alle anderen Tonnen auch, bis 6:00 Uhr morgens (am Abfuhrtag) am Fahrbahnrand  bereitgestellt und nach der Leerung wieder zurückgestellt werden.
     
  4. Was muss ich tun, wenn meine Tonne nicht geleert wurde?
    Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Behälter mit dem Hinweis „fehlbefüllt“ versehen wurde. Dann haben unsere Mitarbeiter festgestellt, dass die Gelbe Tonne Abfälle enthält, die nicht über diese entsorgt werden dürfen. Bitte entfernen Sie diese Abfälle und stellen Sie die Gelbe Tonne zum nächsten Abfuhrtermin bereit. Ihre Tonne wird dann wieder geleert.
    Was in die Gelbe Tonne gehört, finden Sie in der Trennhilfe auf www.mueltrennungwirkt.de oder auf der Homepage Ihrer Stadt/Gemeinde.
     
  5. Finden Sie keinen passenden Hinweis, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
    Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG, Tel: 0800 5889720 oder E-Mail: kundencenter@meinhardt.biz.
     
  6. Was passiert, wenn meine Tonne nicht geleert wurde, obwohl sie richtig befüllt ist und rechtzeitig draußen stand?
    Die Nichtentleerung ist per E-Mail an kundencenter@meinhardt.biz oder per Telefon unter 0800 5889720 zu reklamieren. Das weitere Vorgehen wird dann im Einzelfall direkt mit Ihnen abgestimmt (Nachentleerung, Beistellung bei der nächsten Abfuhr).
     
  7. Was passiert, wenn meine Gelbe Tonne mit einem Aufkleber mit dem Hinweis „fehlbefüllt“ versehen ist?
    Unsere Mitarbeiter haben dann festgestellt, dass die Gelbe Tonne Abfälle enthält, die nicht über die Gelbe Tonne entsorgt werden dürfen. Bitte entfernen Sie diese Abfälle und stellen Sie die Gelbe Tonne zum nächsten Abfuhrtermin bereit. Ihre Tonne wird dann wieder geleert.
    Was in die Gelbe Tonne gehört, lesen Sie auf der Trennhilfe im Anhang.
     
  8. Was passiert mit den Gelben Säcken, die ich noch habe?
    Sie können die Gelben Säcke, die Sie noch haben, nutzen, bis sie aufgebraucht sind. Die Säcke werden bei der Einsammlung in einer längeren Übergangszeit noch mitgenommen. 
     
  9. Gibt es jetzt gar keine Gelben Säcke mehr? Wie soll ich meinen Müll zur Gelben Tonne befördern?
    Am besten sammeln Sie Ihre Verpackungsabfälle in einem festen Abfallgefäß und kippen dieses Verpackungsmaterial regelmäßig in Ihre Gelbe Tonne um. Das spart zukünftig Kunststoffsäcke ein und ist ein guter Beitrag zum Umweltschutz. Wenn Sie das nicht möchten, dann sammeln Sie die Verpackungsabfälle in den haushaltsüblichen transparenten Müllbeuteln (z. B. 30 Liter) und entsorgen die gefüllten Müllbeutel in der Gelben Tonne. Bitte entsorgen Sie die Verpackungsabfälle nicht in Einkaufsplastiktüten verpackt in der Gelben Tonne. Plastiktüten sind aus sehr starkem Material und sorgen im Sortierprozess für Probleme und wir erkennen nicht, ob gegebenenfalls andere Abfälle in der Tüte sind und leeren den Behälter nicht.
     
  10. Was passiert mit Gegenständen, die nicht in die Gelbe Tonne passen (zum Beispiel Styroporverpackungen nach dem Kauf großer Elektrogeräte)?
    Bekommen Sie Elektro-Geräte oder Möbel geliefert, ist der Lieferant verpflichtet, die Verpackungen mitzunehmen. Soweit möglich, zerkleinern Sie bitte die Verpackungen so, dass sie in die Gelbe Tonne passen.
     
  11. Wie kann ich Verkaufsverpackungen entsorgen, wenn das Volumen der Gelben Tonne hin und wieder nicht ausreicht (z. B. nach Feiertagen)?
    Wenn das Volumen der Gelben Tonne einmalig nicht ausreicht, dann ist es erlaubt, die Verpackungsabfälle in einem transparenten Müllsack (keine blauen, grauen oder schwarze Säcke) am Abfuhrtag neben der Gelben Tonne bereitzustellen.
     
  12. Darf ich die Verpackungen auch in die Gelbe Tonne hineinpressen?
    Ja, die Verpackungen dürfen, wenn die Tonne bereits voll erscheint, auch leicht verdichtet werden, so dass die Entleerung später nicht beeinträchtigt wird. Allerdings darf eine intensive Nachpressung, insbesondere mit Hilfsmitteln, nicht erfolgen.
     
  13. Gibt es das Angebot einer Sonderentleerung bei besonders großem Anfall von Verpackungen oder wenn vergessen wurde, die Tonne zur Leerung bereitzustellen? Wenn ja, was kostet diese?
    Eine Sonderentleerung ist aus logistischen Gründen grundsätzlich nicht möglich.
     
  14. Wie und wo beantrage ich eine Sonderleerung, wenn mein Behälter falsch befüllt wurde?
    Sie bestellen eine entgeltpflichtige Sonderleerung des fehlbefüllten Behälters als Restmüll entsprechend der satzungsrechtlichen Regelungen des Kreises. Die Sonderentleerung ist bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung zu beauftragen. Für Wertstoffe, bei denen es sich nicht um eine Verpackung handelt, können Sie per E-Mail an kundencenter@meinhardt.biz eine kostenpflichtige Sonderleerung beauftragen.
     
  15. Wird ein Vorstellservice, also der Transport vom Grundstück zum Straßenrand und zurück angeboten?
    Ein Vorstellservice wird nicht angeboten.
     
  16. Wird der 1.100-l-Container am Abfuhrtag kostenlos vom Grundstück geholt und wieder zurückgebracht?
    Nein, diese müssen am Abfuhrtag an der Grundstücksgrenze im öffentlichen Raum bereitstehen.